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Grundsatzerlass

Der 2016 erschienene Grundsatzerlass Leseerziehung des Bundesministeriums für Bildung betont die Wichtigkeit der Lesekompetenz und stellt die Aufgaben der Leseerziehung und die Kriterien zur Umsetzung der Lesefördermaßnahmen dar.

In der Präambel heißt es: „Lesekompetenz muss nach dem Erwerb der basalen Lesefertigkeiten auch domänenspezifisch (im Deutschunterricht) bzw. fachspezifisch (in allen Unterrichtsgegenständen) erworben und weiter entwickelt werden. Leseerziehung unterstützt den Lern- und Entwicklungsprozess, der sowohl auf der Ebene der Lesemotivation als auch auf der Ebene der Lesekompetenz kontinuierlich begleitet werden muss. Überlegungen zur Leseerziehung sind integrativer Bestandteil beim Entwickeln von Lehrinhalten.“